1.
Für die Vermietungen und/oder sonstigen Dienstleistungen von
Lounge-me gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Sie gelten bei Auftragserteilung durch den Auftraggeber (nachfolgend
auch Mieter oder Kunde genannt) als anerkannt und werden damit
automatisch Bestandteil des Miet- und/oder Dienstleistungsvertrages.
Abweichende Nebenabreden müssen zur Wirksamkeit schriftlich getroffen werden. Als Schriftform gilt auch ein Fax.
2.
Meine
Angebote sind freibleibend. Rücktritt vom Vermietungs- und/oder
Dienstleistungsangebot, bzw. Zwischenvermietung sowie anderweitige
Vermietung bleiben bis zum schriftlichen Vertragsabschluss vorbehalten.
3.
Ein Vertragsabschluss kommt erst mit meiner schriftlichen
Auftragsbestätigung zu Stande. Als vereinbart gilt der Leistungsumfang,
der sich aus Angebot, Auftrag und Auftragsbestätigung sowie den
sonstigen diesbezüglichen schriftlichen Dokumentationen ergibt.
Inhalt
und Umfang des Mietverhältnisses werden ebenfalls nur durch
schriftliche Auftragsbestätigung und/oder schriftlichen Mietvertrag
bzw. diese AGB bestimmt.
Ä nderungen und/oder Nachträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der Schriftform.
4.
Höhere
Gewalt, Unruhen, Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen, Unwetter und
sonstige unvorhersehbaren und/oder unabwendbaren Ereignisse befreien
Lounge-me für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der
Leistungspflicht. Dies gilt auch, wenn die vorgenannten Ereignisse zu
einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich Lounge-me bereits in Verzug
befindet. Für diese Fälle verpflichten sich die Vertragsparteien zu
einer Anpassung auf Basis von Treu und Glaube.
5.
Für etwaige Druckfehler wird keine Haftung übernommen.
Es
besteht kein Anspruch auf die gleichen Gegenstände/Geräte wie sie im
Internet und/oder in der sonstigen Werbung abgebildet und/oder
beschrieben werden. Es handelt sich dort in der Regel um Beispiele.
6.
Der
Ersatz von Schäden wegen Verzugs oder Unmöglichkeit der Erbringung der
Leistung (Bereitstellung des Mietgegenstandes und/oder Dienstleistung)
ist maximal auf die Höhe des doppelten Miet- bzw.
Dienstleistungspreises begrenzt. Der Ersatz von Schäden des
Mieters/Kunden aus entgangenen Gewinn oder wegen sonstiger
Vermögensschäden ist ausgeschlossen, sofern Lounge-me bzw. seine
ausdrücklich Beauftragten die Schäden nicht vorsätzlich oder grob
fahrlässig verursacht haben.
7.
Bei der
Montage/Anbringung/Aufstellung bzw. dem Anschluss sowie dem Betrieb,
der Nutzung, der Bedienung der Mietgegenstände bzw. von Teilen davon
sind die übergebenen Anleitungen/Vorschriften unbedingt zu beachten.
Dafür hat der Mieter/Kunde/Nutzer Sorge zu tragen.
Dies gilt
insbesondere für Gegenstände/Geräte mit Druckbehältern, Elektro- und
oder Gasanschlüssen sowie Wärme erzeugenden/abstrahlenden
Gegenständen/Teilen.
Bei der Aufstellung/Anbringung/Montage/dem
Anschluss der Mietsache ist dies besonders zu berücksichtigen und die
Vermeidung von Verletzungsgefahren durch den Mieter/Nutzer bzw. Dritten
zu gewährleisten.
Die Mietgegenstände selbst sowie
Zuleitungen/Leitungen/Verlängerungen u. dgl. sind so anzubringen bzw.
aufzustellen, dass davon keine Gefahren für den Nutzer/Mieter und/oder
Dritte ausgehen können.
Der Mieter/Kunde hat darüber hinaus
ebenfalls zu gewährleisten, dass die einschlägigen Brand-/
Gesundheitsschutz- und Sicherheitsvorschriften sowie die aktuellen
Veranstaltungsverordnungen und gesetzlichen Bestimmungen eingehalten
werden.
Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand während der
Mietzeit ordnungsgemäß und pfleglich zu behandeln. Bedarf der
Mietgegenstand einer speziellen Behandlung (z. B. von der Bedienung
und/oder den verwendeten Materialien bzw. entsprechenden
Anleitungen/Hinweisen/allgemeiner Gepflogenheit her) so ist der Mieter
verpflichtet, den Mietgegenstand gemäß diesen
Vorschriften/Anleitungen/Hinweisen bzw. den allgemein üblichen
Geflogenheiten zu bedienen bzw. durch Personen bedienen zu lassen, die
einen ordnungsgemäßen Gebrauch des Mietgegenstandes sicherstellen
können.
8.
Schäden und Folgeschäden, die auf
fehlerhafte/falsche Montage/Anbringung, Nichtbeachtung der Aufstell-
und/oder Anschlussbedingungen und/oder Veränderungen an der gelieferten
Mietsache, Bedienungsfehler, unsachgemäßen Gebrauch zurückzuführen
sind, sind unsererseits von jeglicher Haftung und Gewährleistung
ausgeschlossen, sie sind voll durch den Mieter zu tragen.
9.
Die
Mietgegenstände werden nur für den vertraglich vereinbarten Zeitraum
und Zweck zur Verfügung gestellt. Eine Untervermietung ist nur mit
ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet.
10.
Lounge-me
wird Mietgut in mittlerer Art und Güte zur Verfügung stellen. Lounge-me
ist berechtigt, bestelltes Mietgut durch gleichwertiges oder
höherwertigeres Mietgut zu ersetzen, falls Lounge-me - aus welchem
Grunde auch immer - nicht in der Lage ist das bestellte Gut/Material zu
liefern.
11.
Die Bereitstellung/Auslieferung erfolgt ab Lager
des Vermieters. Wünscht der Kunde Anlieferung an eine vom Mieter zu
nennende Anschrift, so ist dies und die Kosten zwischen Lounge-me und
dem Mieter schriftlich zu vereinbaren. Mit der Anlieferung verbundene externe, oder nicht kalkulierbare Reisekosten, wenn im Angebot nicht ausgewiesen, werden nachberechnet.
Die Lieferungen erfolgen
Grundsätzlich auf Kosten und Gefahr des Mieters. Die Gefahr geht
spätestens mit der Absendung, Übergabe an Spediteur, Post, Bahn oder
anderen Frachtführer auf den Mieter über, und zwar auch dann, wenn
Lounge-me die Anlieferung übernommen hat. Auf Wunsch des Kunden kann
die Lieferung auf dessen Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Transport-,
Wasser- und Feuerschäden sowie sonstige zu benennende Risiken
versichert werden.
12.
Bei vereinbarter Anlieferung bzw. Abholung hat der Mieter oder ein von ihm benannter Vertreter anwesend zu sein.
Sind
der Mieter oder sein Vertreter bei der vereinbarten Anlieferung nicht
anwesend, werden die Mietgegenstände - soweit möglich - am vereinbarten
Übergabeort hinterlassen. In diesem Fall gilt die ordnungsgemäße und
vollständige Lieferung als durch den Mieter anerkannt.
Die
Mietgegenstände sind durch den Mieter ab Übernahme bis zur Rückgabe
ordnungsgemäß zu nutzen (siehe oben) bzw. zu lagern (in gesicherten
Räumen gegen z. B. Bruch, Wasser, Feuchtigkeit, Frost, Hitze/Feuer usw.
zu schützten, evtl. Netzverbindungen - z. B. elektrische - sind zu
trennen). Für etwaige diesbezügliche Schäden haftet voll der Mieter.
Eine diesbezügliche Versicherung durch den Mieter ist daher angeraten.
13.
Beanstandungen
wegen Sachmängel, falscher oder unvollständiger Lieferungen sind -
soweit diese in zumutbarer Weise sofort feststellbar sind -
unverzüglich gegenüber Lounge-me schriftlich anzuzeigen. Nach Ablauf
dieser Frist und nicht rechtzeitig erfolgter Mängelanzeige gilt die
Lieferung/Dienstleistung als vertragskonform erbracht.
Bei
fristgerecht angezeigten Mängeln wird Lounge-me den betroffenen Teil
nach eigener Wahl nachbessern oder Ersatz liefern. Es sind mehrere
Nachbesserungen zulässig.
Werden die Nachbesserungen nicht in
angemessener Zeit ausgeführt oder ist die Ersatzlieferung mangelhaft,
so kann der Mieter/Kunde eine Herabsetzung des Mietpreises und falls
die Nutzung der Mietsache wesentlich beeinträchtigt ist, die
Rückabwicklung des Vertrages verlangen. Darüber hinaus gehende
Forderungen des Mieters sind ausgeschlossen.
14.
Der Mieter
verpflichtet sich, während der Mietzeit dafür Sorge zu tragen, dass das
Eigentum des Vermieters nicht durch Dritte beschädigt oder sonst
beeinträchtigt wird.
Der Mieter haftet für Beschädigungen und/Oder Verlust der Mietsache bis zur Rückgabe des Mietgutes an den Vermieter.
Bei
reparaturfähigen Beschädigungen hat der Mieter die Reparaturkosten zu
erstatten. Bei nicht reparaturfähigen Schäden oder Verlust hat der
Mieter den Wiederbeschaffungspreis zu erstatten.
Der Mieter
verpflichtet sich, die Mietgegenstände nach Ablauf der Mietzeit im
gleichen Zustand wie er sie übernommen hat, an den Vermieter
zurückzugeben.
15.
Gibt der Mieter die Mietsache nicht nach
Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurück, so hat er für jede angefangene
Mieteinheit bis zur Rückgabe an den Vermieter ein Nutzungsentgelt in
Höhe der vereinbarten Miete zu zahlen.
16.
Der Mieter kann
den Mietvertrag nach Reservierung und vor Beginn der Mietzeit kündigen.
In diesem Fall ist der Mieter verpflichtet 15 % des Nettomietpreises
zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (MwSt.) zu zahlen.
Bei
einer Kündigung innerhalb von 8 bis 30 Tagen vor dem vereinbarten
Mietbeginn hat der Mieter dem Vermieter 30 % des Nettomietpreises zzgl.
gesetzlicher MwSt. zu zahlen.
Kündigt der Mieter innerhalb von 7
Tagen vor Mietbeginn, hat er 50 % des Nettomietpreises zzgl. der
gesetzl. MwSt. an den Vermieter zu zahlen.
17.
Erfüllungsort
ist der Sitz des Vermieters/Dienstleisters, Gerichtsstand ist Berlin -
soweit zulässig. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
18.
Sollten einzelne der vorgenannte Bedingungen oder Teile unwirksam sein
oder werden, so treten für diesen Teil die gesetzlichen Bestimmungen -
soweit vorhanden - in Kraft. Hierdurch wird die Wirksamkeit der anderen
Bedingungen und Vereinbarungen oder ihrer Teile nicht berührt.

