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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.
Für die Vermietungen und/oder sonstigen Dienstleistungen von Lounge-me gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten bei Auftragserteilung durch den Auftraggeber (nachfolgend auch Mieter oder Kunde genannt) als anerkannt und werden damit automatisch Bestandteil des Miet- und/oder Dienstleistungsvertrages.
Abweichende Nebenabreden müssen zur Wirksamkeit schriftlich getroffen werden. Als Schriftform gilt auch ein Fax.

2.
Meine Angebote sind freibleibend. Rücktritt vom Vermietungs- und/oder Dienstleistungsangebot, bzw. Zwischenvermietung sowie anderweitige Vermietung bleiben bis zum schriftlichen Vertragsabschluss vorbehalten.

3.
Ein Vertragsabschluss kommt erst mit meiner schriftlichen Auftragsbestätigung zu Stande. Als vereinbart gilt der Leistungsumfang, der sich aus Angebot, Auftrag und Auftragsbestätigung sowie den sonstigen diesbezüglichen schriftlichen Dokumentationen ergibt.
Inhalt und Umfang des Mietverhältnisses werden ebenfalls nur durch schriftliche Auftragsbestätigung und/oder schriftlichen Mietvertrag bzw. diese AGB bestimmt.
Ä nderungen und/oder Nachträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der Schriftform.

4.
Höhere Gewalt, Unruhen, Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen, Unwetter und sonstige unvorhersehbaren und/oder unabwendbaren Ereignisse befreien Lounge-me für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Leistungspflicht. Dies gilt auch, wenn die vorgenannten Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich Lounge-me bereits in Verzug befindet. Für diese Fälle verpflichten sich die Vertragsparteien zu einer Anpassung auf Basis von Treu und Glaube.

5.
Für etwaige Druckfehler wird keine Haftung übernommen.
Es besteht kein Anspruch auf die gleichen Gegenstände/Geräte wie sie im Internet und/oder in der sonstigen Werbung abgebildet und/oder beschrieben werden. Es handelt sich dort in der Regel um Beispiele.

6.
Der Ersatz von Schäden wegen Verzugs oder Unmöglichkeit der Erbringung der Leistung (Bereitstellung des Mietgegenstandes und/oder Dienstleistung) ist maximal auf die Höhe des doppelten Miet- bzw. Dienstleistungspreises begrenzt. Der Ersatz von Schäden des Mieters/Kunden aus entgangenen Gewinn oder wegen sonstiger Vermögensschäden ist ausgeschlossen, sofern Lounge-me bzw. seine ausdrücklich Beauftragten die Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.

7.
Bei der Montage/Anbringung/Aufstellung bzw. dem Anschluss sowie dem Betrieb, der Nutzung, der Bedienung der Mietgegenstände bzw. von Teilen davon sind die übergebenen Anleitungen/Vorschriften unbedingt zu beachten. Dafür hat der Mieter/Kunde/Nutzer Sorge zu tragen.
Dies gilt insbesondere für Gegenstände/Geräte mit Druckbehältern, Elektro- und oder Gasanschlüssen sowie Wärme erzeugenden/abstrahlenden Gegenständen/Teilen.
Bei der Aufstellung/Anbringung/Montage/dem Anschluss der Mietsache ist dies besonders zu berücksichtigen und die Vermeidung von Verletzungsgefahren durch den Mieter/Nutzer bzw. Dritten zu gewährleisten.
Die Mietgegenstände selbst sowie Zuleitungen/Leitungen/Verlängerungen u. dgl. sind so anzubringen bzw. aufzustellen, dass davon keine Gefahren für den Nutzer/Mieter und/oder Dritte ausgehen können.
Der Mieter/Kunde hat darüber hinaus ebenfalls zu gewährleisten, dass die einschlägigen Brand-/ Gesundheitsschutz- und Sicherheitsvorschriften sowie die aktuellen Veranstaltungsverordnungen und gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.
Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand während der Mietzeit ordnungsgemäß und pfleglich zu behandeln. Bedarf der Mietgegenstand einer speziellen Behandlung (z. B. von der Bedienung und/oder den verwendeten Materialien bzw. entsprechenden Anleitungen/Hinweisen/allgemeiner Gepflogenheit her) so ist der Mieter verpflichtet, den Mietgegenstand gemäß diesen Vorschriften/Anleitungen/Hinweisen bzw. den allgemein üblichen Geflogenheiten zu bedienen bzw. durch Personen bedienen zu lassen, die einen ordnungsgemäßen Gebrauch des Mietgegenstandes sicherstellen können.

8.
Schäden und Folgeschäden, die auf fehlerhafte/falsche Montage/Anbringung, Nichtbeachtung der Aufstell- und/oder Anschlussbedingungen und/oder Veränderungen an der gelieferten Mietsache, Bedienungsfehler, unsachgemäßen Gebrauch zurückzuführen sind, sind unsererseits von jeglicher Haftung und Gewährleistung ausgeschlossen, sie sind voll durch den Mieter zu tragen.

9.
Die Mietgegenstände werden nur für den vertraglich vereinbarten Zeitraum und Zweck zur Verfügung gestellt. Eine Untervermietung ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet.

10.
Lounge-me wird Mietgut in mittlerer Art und Güte zur Verfügung stellen. Lounge-me ist berechtigt, bestelltes Mietgut durch gleichwertiges oder höherwertigeres Mietgut zu ersetzen, falls Lounge-me - aus welchem Grunde auch immer - nicht in der Lage ist das bestellte Gut/Material zu liefern.

11.
Die Bereitstellung/Auslieferung erfolgt ab Lager des Vermieters. Wünscht der Kunde Anlieferung an eine vom Mieter zu nennende Anschrift, so ist dies und die Kosten zwischen Lounge-me und dem Mieter schriftlich zu vereinbaren. Mit der Anlieferung verbundene externe, oder nicht kalkulierbare Reisekosten, wenn im Angebot nicht ausgewiesen, werden nachberechnet.
Die Lieferungen erfolgen Grundsätzlich auf Kosten und Gefahr des Mieters. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung, Übergabe an Spediteur, Post, Bahn oder anderen Frachtführer auf den Mieter über, und zwar auch dann, wenn Lounge-me die Anlieferung übernommen hat. Auf Wunsch des Kunden kann die Lieferung auf dessen Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Transport-, Wasser- und Feuerschäden sowie sonstige zu benennende Risiken versichert werden.

12.
Bei vereinbarter Anlieferung bzw. Abholung hat der Mieter oder ein von ihm benannter Vertreter anwesend zu sein.
Sind der Mieter oder sein Vertreter bei der vereinbarten Anlieferung nicht anwesend, werden die Mietgegenstände - soweit möglich - am vereinbarten Übergabeort hinterlassen. In diesem Fall gilt die ordnungsgemäße und vollständige Lieferung als durch den Mieter anerkannt.
Die Mietgegenstände sind durch den Mieter ab Übernahme bis zur Rückgabe ordnungsgemäß zu nutzen (siehe oben) bzw. zu lagern (in gesicherten Räumen gegen z. B. Bruch, Wasser, Feuchtigkeit, Frost, Hitze/Feuer usw. zu schützten, evtl. Netzverbindungen - z. B. elektrische - sind zu trennen). Für etwaige diesbezügliche Schäden haftet voll der Mieter. Eine diesbezügliche Versicherung durch den Mieter ist daher angeraten.

13.
Beanstandungen wegen Sachmängel, falscher oder unvollständiger Lieferungen sind - soweit diese in zumutbarer Weise sofort feststellbar sind - unverzüglich gegenüber Lounge-me schriftlich anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist und nicht rechtzeitig erfolgter Mängelanzeige gilt die Lieferung/Dienstleistung als vertragskonform erbracht.
Bei fristgerecht angezeigten Mängeln wird Lounge-me den betroffenen Teil nach eigener Wahl nachbessern oder Ersatz liefern. Es sind mehrere Nachbesserungen zulässig.
Werden die Nachbesserungen nicht in angemessener Zeit ausgeführt oder ist die Ersatzlieferung mangelhaft, so kann der Mieter/Kunde eine Herabsetzung des Mietpreises und falls die Nutzung der Mietsache wesentlich beeinträchtigt ist, die Rückabwicklung des Vertrages verlangen. Darüber hinaus gehende Forderungen des Mieters sind ausgeschlossen.

14.
Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietzeit dafür Sorge zu tragen, dass das Eigentum des Vermieters nicht durch Dritte beschädigt oder sonst beeinträchtigt wird.
Der Mieter haftet für Beschädigungen und/Oder Verlust der Mietsache bis zur Rückgabe des Mietgutes an den Vermieter.
Bei reparaturfähigen Beschädigungen hat der Mieter die Reparaturkosten zu erstatten. Bei nicht reparaturfähigen Schäden oder Verlust hat der Mieter den Wiederbeschaffungspreis zu erstatten.
Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände nach Ablauf der Mietzeit im gleichen Zustand wie er sie übernommen hat, an den Vermieter zurückzugeben.

15.
Gibt der Mieter die Mietsache nicht nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurück, so hat er für jede angefangene Mieteinheit bis zur Rückgabe an den Vermieter ein Nutzungsentgelt in Höhe der vereinbarten Miete zu zahlen.

16.
Der Mieter kann den Mietvertrag nach Reservierung und vor Beginn der Mietzeit kündigen. In diesem Fall ist der Mieter verpflichtet 15 % des Nettomietpreises zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (MwSt.) zu zahlen.
Bei einer Kündigung innerhalb von 8 bis 30 Tagen vor dem vereinbarten Mietbeginn hat der Mieter dem Vermieter 30 % des Nettomietpreises zzgl. gesetzlicher MwSt. zu zahlen.
Kündigt der Mieter innerhalb von 7 Tagen vor Mietbeginn, hat er 100 % des Nettomietpreises zzgl. der gesetzl. MwSt. an den Vermieter zu zahlen.

17.
Erfüllungsort ist der Sitz des Vermieters/Dienstleisters, Gerichtsstand ist Berlin - soweit zulässig. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

18. Sollten einzelne der vorgenannte Bedingungen oder Teile unwirksam sein oder werden, so treten für diesen Teil die gesetzlichen Bestimmungen - soweit vorhanden - in Kraft. Hierdurch wird die Wirksamkeit der anderen Bedingungen und Vereinbarungen oder ihrer Teile nicht berührt.